Kassenzulassung

Unsere Praxis ist zu allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Die Behandlungskosten werden auch von den Privaten Krankenkassen erstattet.

Gültigkeitsdauer Ihres Rezeptes

Nach Ausstellung des Rezeptes muss innerhalb von 14 Tagen die Behandlung begonnen werden. Sollte dies nicht möglich sein, verliert das Rezept seine Gültigkeit. In der Regel ist es aber möglich, das Rezept beim ausstellenden Arzt ändern zu lassen.

Rezeptgebühr

Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und in allen Praxen gleich. Von der Zuzahlung befreit sind Patienten unter 18 Jahren, Patienten mit einem Rezept der Berufsgenossenschaften und Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis. Wenn Sie einen solchen Ausweis haben, bringen Sie diesen bitte zu Ihrem ersten Termin mit. Das ermöglicht eine korrekte Abrechnung mit den Krankenkassen.

Wartezeiten

In aller Regel haben Sie bei uns keine Wartezeiten. Deshalb seien Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin da, damit Ihnen keine Behandlungszeit verloren geht.

Terminabsage

Sollten Sie Ihren Termin einmal nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Falls wir wegen verspäteter oder fehlender Absage den Termin nicht neu belegen können, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.

Parkplätze

Parkplätze sind direkt vor unserer Praxis, welche ebenerdig zu erreichen ist.